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KOSTEN
Die Gebühren für anwaltliche Dienstleistungen richten sich nach dem Gegenstandswert und sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. In einzelnen Fällen wird Ihnen der Abschluss einer Honorarvereinbarung vorgeschlagen. Sprechen Sie mich an, wenn Sie einen Überblick über die zu erwartenden Anwaltskosten benötigen, ich sorge
für die nötige Transparenz.
Je nach Art und Umfang des durch Sie abgeschlossenen Rechtsschutzversicherungs- vertrages sind weite Teile der u.U. entstehenden anwaltlichen Gebühren abgedeckt. Ganz gleich bei welcher Gesellschaft Sie rechtsschutzversichert sind, steht Ihnen das Recht der freien Anwaltswahl zu. Wenn einzelne Gesellschaften Ihnen eigene Vertrags- anwälte vorschlagen, so stellen diese Vorschläge bloße Empfehlungen dar.
Oftmals, insbesondere bei rein außergerichtlichen Beratungsmandaten und bei sehr hohen Gegenstandswerten, verbunden mit geringer anwaltlicher Bearbeitungsintensität, kann eine Ansetzung der Gebühren nach dem RVG unangemessen hoch erscheinen. In diesem Fall kann es angebracht sein, eine für den Mandanten günstigere Honorarver- einbarung auf Zeitbasis abzuschließen. Andererseits bitte ich um Verständnis, wenn ich sehr bearbeitungsintensive Beratungsmandate mit gleichzeitig sehr geringen Gegen- standswerten bevorzugt auf Honorarbasis führen muss, um meine Arbeit kostendeckend und rentabel zu halten.
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